Deine Rechte als Erzieher*in mit ausländischem Abschluss

Mit anerkannter Qualifikation hast du als Erzieher*in in Deutschland dieselben beruflichen Rechte wie Kolleg*innen mit deutscher Ausbildung. Ein kurzer Überblick, was das konkret bedeutet.

Gleiche Bezahlung, gleiche Position

Nach voller Anerkennung wirst du wie jede andere Fachkraft eingestuft und entsprechend nach Tarif oder betriebsüblicher Regelung bezahlt – deine Herkunft spielt für die Eingruppierung keine Rolle mehr.

Recht auf Weiterbildung

Wie alle Fachkräfte hast du Anspruch auf Fortbildungen und Weiterqualifizierung, um dich fachlich weiterzuentwickeln – das gilt unabhängig davon, wo du deine ursprüngliche Ausbildung gemacht hast.

Schutz am Arbeitsplatz

Arbeitsrechtliche Schutzregelungen wie Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch oder Mutterschutz gelten für dich genauso wie für jede andere Fachkraft in Deutschland.

Hinweis: Diese Informationen bieten eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft eine Beratungsstelle oder Gewerkschaft weiter.

Dieser Beitrag ist Teil unserer Blog-Reihe, in der wir Einblicke in unseren Alltag, unsere Werte und unsere pädagogische Arbeit teilen.

Laura

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