
Bevor du dich um die Anerkennung deines pädagogischen Abschlusses bemühst, lohnt sich ein erster Blick in die anabin-Datenbank. Sie zeigt dir, wie deine ausländische Hochschule und dein Abschluss in Deutschland grundsätzlich eingeordnet werden – ein guter erster Schritt, um dir einen realistischen Überblick zu verschaffen.
Was ist anabin überhaupt?
Anabin ist eine Informationsdatenbank der Kultusministerkonferenz. Sie ersetzt keine offizielle Anerkennung, gibt dir aber eine erste Einschätzung: Ist deine Hochschule in Deutschland anerkannt? Wie wird dein Abschluss ungefähr eingestuft? Das hilft dir, deine eigenen Unterlagen besser einzuordnen, bevor du den eigentlichen Antrag stellst.
So gehst du vor
Suche zunächst nach dem Namen deiner Hochschule im Bereich der Institutionen. Findest du sie dort mit einer positiven Bewertung, ist das ein gutes Zeichen. Anschließend kannst du im Bereich der Abschlüsse nachsehen, ob dein Studiengang oder deine Ausbildung bereits erfasst ist. Notiere dir, was du findest – diese Angaben sind hilfreich, wenn du später den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellst.
Wenn du nichts findest
Nicht jede Hochschule oder jeder Abschluss ist in anabin gelistet, besonders wenn es sich um kleinere oder neuere Einrichtungen handelt. Das ist kein Grund zur Sorge: Es bedeutet lediglich, dass deine Unterlagen im offiziellen Anerkennungsverfahren genauer geprüft werden. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass du deine Zeugnisse vollständig und mit Fächerübersicht einreichst.
Der nächste Schritt
Mit den Informationen aus anabin gehst du gut vorbereitet in den nächsten Schritt: die Suche nach der für dich zuständigen Anerkennungsstelle. Diese findest du über den Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de, abhängig von deinem Abschluss und deinem Bundesland.
Einen kompletten Überblick über den gesamten Weg zur Anerkennung als Erzieher*in findest du in unserem Leitfaden für internationale Fachkräfte.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner zuständigen Anerkennungsstelle.
